Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hotellerie (AGBH 2006 - Abweichungen in § 4 Ende der Beherbergung und § 5 Stornogebühr)
... und was Sie sonst noch wissen sollten:
Bitte beachten Sie, dass in den Zwischensaisonzeiten (Weißer Sonntag bis Christi Himmelfahrt und Anfang November bis Mitte Dezember) die Restaurants, Hütten, Bergbahnen und sonstigen Einrichtungen nur teilweise geöffnet haben und auch der Walserbus nur eingeschränkten Fahrbetrieb hat.
Das Widerrufsrecht nach § 18 Abs. 1 Z. 10 FAGG gilt nicht, stattdessen gelten die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen für die Hotellerie AGBH 2006 - Abweichungen in § 4 Ende der Beherbergung und § 5 Stornogebühr.
Aus Erfahrung empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserück-trittsversicherung. Es gelten die Buchungsbedingungen nach ÖHVB mit Abänderung der Stornobedingungen.
Sollte etwas Unvorhergesehens passieren und Sie können Ihren Urlaub nicht wie geplant antreten, gelten folgende Stornobedingungen (nach AGBH's) "Egal, ob das Appartement oder die Ferienwohnung weitervermietet wird":
Im Falle einer behördlichen Grenz- oder Hotelschließung können Sie ohnehin, auch kurzfristig, kostenfrei stornieren.
Stand: 22.08.2022
Eine Reiserücktrittsversicherung erspart Ihnen bei Nichtantritt der Reise oder bei verkürztem Aufenthalt Kosten und Ärger. Bei Buchung über Kleinwalsertal Tourismus wird Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung angeboten, bei Privatbuchung oder Direkt- (Online) Buchung einfach "mit Versicherung" anklicken,
und die Reiserücktrittsversicherung (nach Angabe der anreisenden Personen) wird für Sie abgeschlossen.
Eine Rücktrittsversicherung springt im Falle von
ein. Nicht gedeckt sind die Stornokosten bei Schneemangel, Schlechtwetter und Ähnlichem.